P2P-Lending – die neue Art zu investieren
Investoren in Deutschland nutzen zunehmend P2P-Lending, um Renditen durch direkte Kredite zu erzielen. Dieses Verfahren ermöglicht es, die eigenen Mittel gezielt zu vergeben und potenziell höhere Erträge zu erzielen. Gleichzeitig sollten Anleger die Risiken und die steuerlichen Verpflichtungen nicht außer Acht lassen.
Besteuerung von P2P-Zinsen in Deutschland
Die Zinserträge aus P2P-Lending https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ fallen unter die Kapitalertragsteuer und müssen dementsprechend versteuert werden. Die effektive Steuerlast setzt sich aus 25 % Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und möglicher Kirchensteuer zusammen. Viele Plattformen, insbesondere internationale, führen die Steuer nicht automatisch ab, sodass Anleger selbst aktiv werden müssen.
Steuerfreie Beträge und Umgang mit Verlusten
Für P2P-Zinsen existiert der Sparer-Pauschbetrag, der einen Freibetrag für Kapitalerträge vorsieht. Investoren geben ihre P2P-Erträge in der Anlage KAP der Steuererklärung an. Kommt es zu endgültigen Kreditausfällen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
P2P-Lending über internationale Plattformen
Bei ausländischen Anbietern müssen Investoren zusätzliche steuerliche Regelungen beachten. Zinszahlungen aus dem Ausland können einer Quellensteuer unterliegen, die durch Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden kann. Investoren sollten alle Einnahmen und möglichen Verluste genau dokumentieren.
