P2P-Lending – die neue Art zu investieren R 19
P2P-Lending als moderne Anlageform
Peer-to-Peer-Lending, häufig als P2P-Lending bezeichnet, hat sich in Deutschland und Europa als alternative Anlageform etabliert. Durch die Nutzung solcher Plattformen können Investoren ihre Mittel direkt verleihen und eine höhere Rendite erzielen als bei klassischen Sparprodukten. Wer langfristig in P2P-Kredite investiert, sollte nicht nur die Rendite, sondern auch die rechtlichen und steuerlichen Aspekte beachten.
Steuern auf Zinsen aus P2P-Krediten
Die Zinserträge aus P2P-Lending https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ fallen unter die Kapitalertragsteuer und müssen dementsprechend versteuert werden. Die effektive Steuerlast setzt sich aus 25 % Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und möglicher Kirchensteuer zusammen. Da ausländische Anbieter häufig keine Steuer einbehalten, müssen die Zinserträge eigenständig in der Steuererklärung angegeben werden.
Steuerfreie Beträge und Umgang mit Verlusten
In Deutschland gilt für Kapitalerträge der Sparer-Pauschbetrag, der einen Teil der Zinsen steuerfrei stellt. Zinserträge aus P2P-Lending werden in der Anlage KAP eingetragen und versteuert. Wenn ein Kredit endgültig ausfällt, lässt sich dieser Verlust möglicherweise steuerlich anrechnen.
Auslandsplattformen und praktische Hinweise für Anleger
P2P-Lending über internationale Plattformen kann die Steuererklärung komplexer machen. Quellensteuern im Ausland lassen sich bei bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen oft anrechnen. Sorgfältige Dokumentation aller Einnahmen und Verluste ist entscheidend.
Peer-to-Peer-Lending, häufig als P2P-Lending bezeichnet, hat sich in Deutschland und Europa als alternative Anlageform etabliert. Durch die Nutzung solcher Plattformen können Investoren ihre Mittel direkt verleihen und eine höhere Rendite erzielen als bei klassischen Sparprodukten. Wer langfristig in P2P-Kredite investiert, sollte nicht nur die Rendite, sondern auch die rechtlichen und steuerlichen Aspekte beachten.
Steuern auf Zinsen aus P2P-Krediten
Die Zinserträge aus P2P-Lending https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ fallen unter die Kapitalertragsteuer und müssen dementsprechend versteuert werden. Die effektive Steuerlast setzt sich aus 25 % Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und möglicher Kirchensteuer zusammen. Da ausländische Anbieter häufig keine Steuer einbehalten, müssen die Zinserträge eigenständig in der Steuererklärung angegeben werden.
Steuerfreie Beträge und Umgang mit Verlusten
In Deutschland gilt für Kapitalerträge der Sparer-Pauschbetrag, der einen Teil der Zinsen steuerfrei stellt. Zinserträge aus P2P-Lending werden in der Anlage KAP eingetragen und versteuert. Wenn ein Kredit endgültig ausfällt, lässt sich dieser Verlust möglicherweise steuerlich anrechnen.
Auslandsplattformen und praktische Hinweise für Anleger
P2P-Lending über internationale Plattformen kann die Steuererklärung komplexer machen. Quellensteuern im Ausland lassen sich bei bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen oft anrechnen. Sorgfältige Dokumentation aller Einnahmen und Verluste ist entscheidend.